DELEGIERTENVERSAMMLUNG ENTSCHEIDET


In der Delegiertenversammlung des Oldenburger Turnerbundes werden wichtige und entscheidende Beschlüsse für den Verein gefasst. Teilnehmer sind neben den Mitgliedern des Vorstandes und den Abteilungsleiterinnen und -leitern die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses, die gewählten Delegierten der Abteilungen, die Rechnungsprüfer und die Ehrenmitglieder.

Die Satzung des OTB sieht vor, dass jede Abteilung entsprechend des Mitgliederstandes am 1. Januar des jeweiligen Jahres pro angefangene 40 Mitglieder einen Delegierten entsenden kann. Die Wahl der Delegierten erfolgt in den ordentlichen Abteilungsversammlungen mit einfacher Mehrheit bis zur nächsten ordentlichen Abteilungsversammlung. Wiederwahl ist zulässig. Geregelt sind in der Satzung auch die Kriterien, nach denen eine Delegiertenversammlung einzuberufen ist.

Feste Tagesordnungspunkte der Versammlung sind der Bericht des Vorstandes, der Finanzbericht, der Bericht der Rechnungsprüfer, die Entlastung des Vorstandes, die Festsetzung der Vereinsbeiträge und die Genehmigung des Haushaltsplanes, Wahlen (soweit erforderlich), die Beschlussfassung über Anträge sowie der Punkt Verschiedenes.

Darüber hinaus hat die Delegiertenversammlung über An- und Verkauf und Belastungen von vereinseigenen Grundstücken und Gebäuden sowie über die Auflösung des Vereins zu beschließen. Auf Beschluss der Versammlung werden auch Abteilungen gegründet, umbenannt oder aufgelöst sowie Ehrenmitglieder ernannt.