DELEGIERTENVERSAMMLUNG ENTSCHEIDET


In der Delegiertenversammlung des Oldenburger Turnerbundes werden wichtige und entscheidende Beschlüsse für den Verein gefasst. Teilnehmer sind neben den Mitgliedern des Vorstandes und den Abteilungsleiterinnen und -leitern die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses, die gewählten Delegierten der Abteilungen, die Rechnungsprüfer und die Ehrenmitglieder.

Die Satzung des OTB sieht vor, dass jede Abteilung entsprechend des Mitgliederstandes am 1. Januar des jeweiligen Jahres pro angefangene 40 Mitglieder einen Delegierten entsenden kann. Die Wahl der Delegierten erfolgt in den ordentlichen Abteilungsversammlungen mit einfacher Mehrheit bis zur nächsten ordentlichen Abteilungsversammlung. Wiederwahl ist zulässig. Geregelt sind in der Satzung auch die Kriterien, nach denen eine Delegiertenversammlung einzuberufen ist.

Feste Tagesordnungspunkte der Versammlung sind der Bericht des Vorstandes, der Finanzbericht, der Bericht der Rechnungsprüfer, die Entlastung des Vorstandes, die Festsetzung der Vereinsbeiträge und die Genehmigung des Haushaltsplanes, Wahlen (soweit erforderlich), die Beschlussfassung über Anträge sowie der Punkt Verschiedenes.

Darüber hinaus hat die Delegiertenversammlung über An- und Verkauf und Belastungen von vereinseigenen Grundstücken und Gebäuden sowie über die Auflösung des Vereins zu beschließen. Auf Beschluss der Versammlung werden auch Abteilungen gegründet, umbenannt oder aufgelöst sowie Ehrenmitglieder ernannt.

EINLADUNG

zur
ordentlichen Delegiertenversammlung
des Oldenburger Turnerbundes (OTB) gegr. 1859

Mittwoch, 8. November 2023, 19.00 Uhr

Gymnastikraum II / Gruppenraum
OTB-Sporthalle Haarenesch

Tagesordnung

1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes

2. Finanzbericht*

3. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses

4. Entlastung des Vorstandes

5. Festsetzung Vereinsbeiträge / Umlagen

6. Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2023*

7. Wahlen
- Vorstand Finanzen
- Vorstand Spielbetrieb/Wettkampf

8. Satzungsänderungen

9. Beschlussfassung über vorliegende Anträge

10. Ehrungen
 

11. Verschiedenes

Oldenburger Turnerbund
Der Vorstand

 

*zu TOP 2 und 6: Der Rechnungsabschluss 2022 und der Wirtschaftsplan 2023 werden den Delegierten als Tischvorlage ausgehändigt.
Auf Wunsch können diese Unterlagen auch vor der Delegiertenversammlung von allen stimmberechtigten Delegierten nach vorheriger Terminabsprache in der OTB-Geschäftsstelle, Haareneschstr. 70, 26121 Oldenburg eingesehen werden.

Auszug aus der Vereinssatzung (vgl. § 8):
- Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszwecks können nur mit dreiviertel Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

- Anträge können gestellt werden a) vom Vorstand b) von den Abteilungen nach entsprechender Beschlussfassung c) von zehn v.H. der stimmberechtigten Mitglieder. Anträge zur Satzungsänderung und zur Änderungen des Vereinszwecks sind allen Mitgliedern zwei Wochen vor der Delegiertenversammlung bekannt zu geben.

Anträge müssen mindestens eine Woche vor der Delegiertenversammlung in der Geschäftsstelle schriftlich eingegangen sein. Später eingegangene Anträge werden in der Delegiertenversammlung nur behandelt, wenn ihre Dringlichkeit von der Delegiertenversammlung festgestellt wird.

Einladung als Download

Satzungsänderungen

zu TOP 8 der Delegiertenversammlung am 08.11.2023

Der Vorstand schlägt der Delegiertenversammlung vor, die folgenden Satzungsänderungen (Einfügungen = fett, Streichungen = kursiv und unterschrichen) zu beschließen. In der Vorschlägen wird eine zeitgemäße Anpassung bzw. Klarstellung gesehen.

 

§ 4 Stimmrecht und Wählbarkeit

1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Mitglieder der Delegiertenversammlung die vom Vereinsjugendtag gewählt wurden sind ab dem vollendeten 12. Lebensjahr stimmberechtigt.

2. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

3. Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins. Der Vorstand Jugend ist bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres wählbar.

4. Stimmrecht und Wählbarkeit für die Wahl der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses sind in der Jugendordnung des Oldenburger Turnerbundes geregelt. Der Vorstand Jugend ist der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses.

5. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können zu den Versammlungen des Vereins als Gäste zugelassen werden.

6. Passive Mitglieder sind unter den Bedingungen des § 4.1. stimmberechtigt, soweit sie zur Abteilungsleitung (§ 15 Abs. 1), zum Delegierten (§ 7 Abs. 4), Vorstand (§ 15 Abs. 1) oder Ausschussvorsitzenden (§ 13 Abs. 4) gewählt wurden. Die Stimmberechtigung entfällt entsprechend der Regelung in § 2.1.3.3, bei einem Beitragsrückstand von sechs Monaten.

 

§ 8 Einberufung und Aufgaben der Delegiertenversammlung

1. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet in jedem Jahr statt.

2. Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es

2.1. der Vorstand beschließt oder

2.2. eine Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit fordert oder

2.3. zehn v.H. der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beantragen.

3. Die Einberufungen der Delegiertenversammlungen erfolgen durch den Vorstand. Sie geschehen in Form einer Anzeige in der auflagestärksten Tageszeitung in der Stadt Oldenburg und durch Aushang in den vereinseigenen Sportstätten. Zwischen dem Tage der Veröffentlichung der Einberufung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen.

 

§ 11 Abteilungen

1. Die Mitglieder jeder Gruppe des Vereins (z.B. Übungs-/Trainingsgruppe) werden durch den Vereinsvorstand einer Abteilung zugeordnet. Eine vorgenommene Zuordnung behält in jedem Fall bis zum Abschluss der der Zuordnung folgenden Delegiertenversammlung ihre Gültigkeit.

2. Jede Abteilung regelt ihre Angelegenheiten. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres oder im Dezember des Vorjahres, jeweils jedoch spätestens vier Wochen vor der ordentlichen Delegiertenversammlung, findet eine ordentliche Abteilungsversammlung statt. Jede Abteilung wählt dabei gemäß § 15, Absatz 1 mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten einen Abteilungsleiter, der von der Delegiertenversammlung bestätigt werden muss. Kommt die Wahl eines Abteilungsleiters nicht zustande, so bestellt der Vorstand einen kommissarischen Leiter der Abteilung. Diese Bestellung ist bis zur bestätigten Wahl eines Abteilungsleiters wirksam. Der Abteilungsleiter kann jederzeit weitere Versammlungen einberufen. Er muss es, wenn 25 v.H. der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung die Einberufung verlangen.

3. Die Einberufungen der Abteilungsversammlungen erfolgen durch den Abteilungsleiter. Sie geschehen durch die Bekanntgabe auf der Homepage des Oldenburger Turnerbundes und Aushang in den vereinseigenen Sportstätten. Zwischen dem Tage der Veröffentlichung der Einberufung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen.