Corona hat in den Sportvereinen zu Mitgliederrückgängen geführt. Um den Sportbetrieb wieder weiter ausweiten zu können, sind beitragszahlende Mitglieder, vorallem Mitglieder die durch Vereinsbeiträge nur zur finanziellen Unterstützung des gemeinnützigen Sportbetriebes beitragen, auch für den OTB unzverzichtbar. Stadt Oldenburg und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) unterstützen daher zur Zeit entsprechende Neuanträge durch entsprechende Fördermittel.
So übernimmt die Stadt Oldenburg für OTB-Mitgliedschaften die nach dem 01. März 2023 begonnen haben den Vereinsbeitrag; befristet bis zum 31.12.2023 und längstens für sechs Monate.
Damit Neumitglieder in den Genuss der Beitragsfreiheit kommen können, hat der OTB-Vorstand am 15.03.2023 beschlossen, Einzelmitgliedern und Paaren eine entsprechende Ermäßigung auf die zz. geltenden Vereinsbeiträge einzuräumen.
Zu beachten ist dabei:
- die Ermäßigung wird nur Neumitgliedern gewährt, die von März bis Juli 2023 in den OTB eintreten.
- die Ermäßigung wird nur bei Verwendung eines gesonderten „Aktionsaufnahmeantrag“ und nur Einzelmitgliedern und Paaren gewährt.
- für die Dauer der Inanspruchnahme dieser Ermäßigungen werden weitere, in der Beitragsordnung vorgesehene, Ermäßigungen nicht eingeräumt.
- Aktionsaufnahmeantrag und Erklärung sind vollständig und leserlich auszufüllen.
Obwohl Sonderbeiträge lt. Richtlinie der Stadt durch die Vereine erhoben werden dürfen, wirkt sich die städtische Förderung auch auf die Beiträge der Neumitglieder in der Tennisabteilung und im Gesundheitsstudio aus. In der Tennisabteilung können Kinder und Jugendlich bis 25 Jahre ebenfalls beitragsfrei aufgenommen werden. Für Erwachsene ab 25 Jahre beträgt der Eigenanteil mtl. 10,50 Euro. Für die Mitgliedschaft im OTB-Gesundheitsstudio wird entsprechend zz. mtl. nur 18,50 Euro (ab 25 Jahre) bzw. 19,50 Euro (bis 24 Jahre) berechnet.
Eine Aufnahmegebührt wird im Rahmen dieser Aktion nicht erhoben.
Die Abrechnung der Förderung mit der Stadt erfolgt automatisch durch den OTB, d.h. es reicht die Abgabe des Aufnahmeantrages in der Vereinsgeschäftsstelle.
Im Anschluss an den Förderzeitraum erfolgt die Beitragsberechnung auf der Grundlage der OTB-Beitragsordnung mit den zum 01.01.2023 beschlossenen Anpassungen. Kündigungsfristen werden durch die Förderung nicht berührt.
40 Euro zusätzlich
Auch der DOSB fördert Neumitgliedschaften. Auf dessen Internetseite können Wertschecks in Höhe von 40 Euro bezogen werden, die beim OTB zur Beitragszahlung eingelöst werden können.
Weitere Einzelheiten können auch den OTB-Internetseiten entnommen werden. Auskünfte erteilt auch die OTB-Geschäftsstelle.