Der Austritt der Mitglieder (Beendigung der Vereinsmitgliedschaft) kann nur unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen. Die Abmeldung ist schriftlich vorzunehmen. (Vereinssatzung § 3, Pkt. 1.2.). Kündigungsschreiben sollten der OTB-Geschäftsstelle direkt zugeleitet werden. Mündliche bzw. schriftliche Abmeldungen bei Trainern / Übungsleitern sind zum Zwecke der Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nicht ausreichend. Die Eingang eines Kündigungsschreibens wird durch die OTB-Geschäftsstelle schriftlich bestätigt.
Die Kündigung der Teilnahmemöglichkeit für Angebotsbereiche für die ein Sonderbeitrag / eine Umlage erhoben wird, kann mit einer Frist von vier Wochen zum Schluß eines Kalendervierteljahres erfolgen. Abweichend hiervon, ist die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung vor Beginn der Sommersaison zu kündigen.
Die Mitgliedschaft im OTB-Gesundheitsstudio kann nur unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden.
Diese Kündigungen werden nicht schriftlich bestätigt.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der OTB-Geschäfststelle gerne zur Verfügung.
OTB-Geschäftsstelle, Haareneschstr. 70, 26121 Oldenburg
Tel. 0441 - 205280
Fax 0441 - 2052828
E-Mail: info@oldenburger-turnerbund.de
Beratungszeiten:
montags-freitags 9-12 Uhr
montags und mittwochs 15-17 Uhr






